Uwe Kistner
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Herr Uwe Kistner ist Mitgründer und Inhaber der Kanzlei.
Seit 1985 bin ich als Rechtsanwalt in Deutschland zugelassen. Ich trete auch überregional bei Gerichten auf. Es besteht die Berechtigung, an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten aufzutreten.
Ich war als Vorstandsmitglied einer Genossenschaftsbank tätig. Als langjähriges Aufsichtsratsmitglied und –vorsitzender einer Regionalbank habe ich unmittelbaren Einblick in das Wirtschafts- und Bankrecht. 1989 bin ich zum Fachanwalt für Arbeitsrecht in Deutschland ernannt worden. Ich gehöre der Rechtsanwaltskammer Zweibrücken an und bin Mitglied des Deutschen Anwaltsvereins sowie der Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Arbeitsrecht.
Ich bin bereits in vielen, zum Teil umfangreichen und bedeutenden behördlichen und gerichtlichen Verfahren tätig gewesen und habe meine Mandanten erfolgreich vertreten.
Die vorbeugende Beratung zur Vermeidung von behördlichen und gerichtlichen Verfahren steht jedoch im Vordergrund.
Dabei lege ich Wert auf eine diskrete und interne Teamarbeit ohne öffentlichkeitswirksame Publizität. Ich arbeite auch mit anderen internen und externen Beratern, ihrer Geschäftsführung, mit den Mitgliedern ihres Personalwesens und des Controllings zusammen.
Wenn Sie mehr über mich wissen wollen, dann sprechen Sie mich an. Ich gebe Ihnen – soweit es mir durch die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht nicht untersagt ist – gerne Auskunft.
Die berufsrechtlichen Regelungen finden Sie in der Berufsordnung (BORA), der Fachanwaltsordnung (FAO) sowie der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).
Sämtliche relevante Texte können Sie auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer nachlesen, hier unter anderem:
• Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
• Bundesgebührenordnung (BRAGO)
• Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft
• Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
• Law Implementing the Directives of the EuropeanCommunity pertaining to the
professional law regulating the legal profession
• Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG):
Anordnung der Bundesrechtsanwaltskammer nach § 14 Abs. 4 Satz 2 GwG (nebst Erläuterungen)
• Verhaltensempfehlungen für Rechtsanwälte
im Hinblick auf die Vorschriften des Geldwäschebekämpfungsgesetzes (GwG) und die Geldwäsche, § 261 StGB (Das Bundeskriminalamt unterrichtet passwortgeschützt über neuere Entwicklungen der Geldwäschebekämpfung (www.bka.de unter Financial Intelligence Unit). Das Passwort kann bei der Geschäftsstelle der Bundesrechtsanwaltskammer abgefragt werden).
• Richtlinien der Österreichischen Rechtsanwaltskammertage
Ich empfehle Ihnen, selbstverständlich ohne Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Inhalt, einen Blick in folgende Homepages:
Bundesjustizministerium | http://www.Bmj.bund.de |
Justizministerium Rheinland-Pfalz | http://www.Justiz.rlp.de |
Bundesministerium für Arbeit | http://www.bma.de |
Bundesrechtsanwaltskammer | http://www.brak.de |